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Geschwindigkeitskontrollen Niedersachsen testet Strecken-Radar

Vor dem Blitzer wird auf die Bremse getreten, danach geht die Raserei weiter. Genau das soll das "Strecken-Radar" verhindern. Niedersachsen testet die Technologie jetzt als erstes Bundesland.
Strecken-Radar in Österreich: Niedersachsen startet Pilotversuch

Strecken-Radar in Österreich: Niedersachsen startet Pilotversuch

Foto: apa Helmut Fohringer/ dpa

Hamburg/Hannover - Niedersachsen testet als erstes Bundesland ein Strecken-Radar, bei dem die Geschwindigkeit von Autofahrern über einen längeren Abschnitt kontrolliert wird. Dabei wird jedes Fahrzeug am Beginn des Abschnitts von hinten fotografiert und die Daten verschlüsselt zwischengespeichert. Am Streckenende wird es erneut erfasst. Mittels Weg-Zeit-Berechnung wird dann die durchschnittliche Geschwindigkeit ermittelt. Ist der Fahrer zu schnell gewesen, wird das Fahrzeug auch von vorne - mit Fahrer und amtlichem Kennzeichen - geblitzt und die Daten in eine Verstoßdatei überführt.

In dem Pilotversuch werden die strengen Vorgaben des deutschen Datenschutzes eingehalten, sagte Innenminister Boris Pistorius (SPD) am Montag in Hannover. Der 18-monatige Test werde im Frühjahr 2015 beginnen.

Bereits 2009 hatte sich der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) mehrheitlich für einen Modellversuch in einem Bundesland ausgesprochen  und vier Bedingungen formuliert:

  • Das Streckenradar soll nur auf Strecken mit Unfallhäufung zulässig sein.
  • Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich für die Geschwindigkeitsüberwachung verwendet werden; eine Verknüpfung mit anderen Registern und Daten ist unzulässig.
  • Sofern kein Tempoverstoß vorliegt, müssen die Fahrzeugdaten sofort automatisch und spurlos gelöscht werden. Zugriffe auf die Daten während der Messung sind auszuschließen.
  • Ein gut sichtbares Hinweisschild soll den überwachten Streckenabschnitt ankündigen.

Eigenen Angaben zufolge ist Niedersachen zu dem Schluss gekommen, dass "der gegenwärtige technische Stand der Entwicklung der Überwachungsanlagen" ein Pilotprojekt nach dem geltenden Recht und Bedingungen der VGT zulasse.

"Recht auf zu schnelles Fahren gibt es nicht"

Auf deutschen Straßen sterben wieder mehr Menschen im Straßenverkehr - etwa jeder dritte Tote wegen zu hoher Geschwindigkeit. Aus diesem Grund haben die Bundesländer auch für den 18. September einen erneuten bundesweiten Blitzmarathon angekündigt.

Darüber hinaus kündigte Niedersachsen seinen Pilotversuch für das Strecken-Radar, im Fachjargong "section-control" genannt, an. "Bisher steht uns nur eine Technik zur Verfügung, die lediglich eine punktuelle Überwachung der Geschwindigkeiten ermöglicht", so Innenminister Pistorius. Das sei beim Strecken-Radar anders: "Unter anderem gibt es nicht die Möglichkeit, kurz vor dem Blitzer zu bremsen und direkt danach wieder Vollgas zu geben."

In Österreich und den Niederlanden gibt es das Strecken-Radar bereits seit Jahren. Die Erfahrungen in den Nachbarländern seien positiv, der Verkehrsfluss harmonisiere sich, und die Sicherheit werde auch etwa in Baustellen oder Tunnelstrecken nachweislich erhöht, so Pistorius.

"Das Recht auf zu schnelles Fahren gibt es nicht", unterstrich Pistorius. Niedersachsen befinde sich gegenwärtig in der Abstimmung der Pilotstrecke. Der unfallträchtige Bundes- oder Landstraßenabschnitt soll eine Länge von drei bis acht Kilometern haben und bis Ende September bekannt gegeben werden.


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smh/dpa